Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt?
Sie zahlen also bei jedem Einkauf, egal ob Kopierpapier oder Energie, immer die Mehrwertsteuer obendrauf?
Interessanterweise sind mehrere Bestandteile der Energiekosten generell von der Umsatzsteuer befreit. Möglicherweise kommen diese Einsparungen auch für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation in Frage!
Probieren Sie es doch gleich hier kostenlos aus (bitte auf das Bild klicken):
Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können die Mehrwertsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen und kaufen so quasi netto ein. Unternehmen aus den Branchen Gesundheitswesen, Finanzwesen sowie kommunale, kirchliche und gemeinnützige Einrichtungen sind jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, zahlen also im Einkauf 19 Prozent mehr.
Es gibt mehrere Wege zumindest den Energieeinkauf umsatzsteueroptimiert abzuwickeln.
- Versorgereigenschaft
Hierbei sind die Meldepflichten, die Haftung, die umfangreiche Verfahrensdokumentation und steuerliche Aufzeichnungen zu beachten. - Organschaft
Hierfür muss eine Servicegesellschaft mit allen Rechten und Pflichten gegründet und betrieben werden, Haftung, vergaberechtliche Vorgaben und evtl. Konzernrechnungslegung sind zu beachten. - Medienlieferung
Hier sind Absprachen mit dem Energielieferanten erforderlich, es besteht keine Haftung.