CHECK AUF NEBENKOSTENBEFREIUNGEN UND STEUERENTLASTUNGEN

Ihre Vorteile

Nebenkosten wie Steuern, EEG-Umlage und Netzentgelte machen 75 Prozent der Stromkosten in Deutschland aus.

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Wirtschaft zahlreiche Befreiungstatbestände und Sonderregelungen geschaffen, durch die sich die Stromnebenkosten reduzieren lassen.

Für seine Mitglieder prüft das Europäische Institut für Energietechnik e.V. jedes Jahr 8 Möglichkeiten, ob und inwieweit Ihr Unternehmen von den Befreiungen profitieren kann.

CHECK EEG-UMLAGE

Vorteil 1

Mit unserem Quick-Check EEG-Umlage können Sie Ihre individuelle und aktuelle EEG-Umlage-Ersparnis für Ihr energieintensives Unternehmen ermitteln und mit vergangenen Jahren vergleichen. Unmittelbar nach Eingabe des Stromverbrauches Ihres Unternehmens erhalten Sie eine individualisierte Prognose und Entscheidungshilfe. Mit unserem Quick-Check EEG-Umlage sehen mit einem Blick, ob sich der Aufwand für die Beantragung der Besondere Ausgleichsregelung weiterhin lohnt. Um den Quick-Check nutzen zu können, ist lediglich der Stromverbrauch Ihres Unternehmens in das Online-Formular einzutragen.

In 2022 beträgt die EEG-Umlage nur noch 3,723 ct/kWh. Dies entspricht einer Senkung der Umlage von 43 %. Ab dem Jahr 2023 soll sie nach den Plänen der Politik ganz entfallen. Die angekündigte Senkung des EEG-Umlagesatzes für 2022 wirkt sich auf die in 2021 bereits gestellten Anträge aus. Derzeit ist es noch nicht klar, ob Begrenzungsanträge in 2022 für das Begrenzungsjahr 2023 überhaupt noch gestellt werden können.

CHECK KWK-UMLAGE

Vorteil 2

Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 1 GWh können von reduzierten KWK-Umlagen profitieren. Diese müssen sie bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen Netzbetreiber beantragen. Dabei müssen sie angeben, wie viel Strom sie aus dem Netz bezogen und wie viel sie selbst verbraucht haben. Bleibt die Meldung aus, müssen Unternehmen die Umlagen nachzahlen.

CHECK KONZESSIONSABGABE

Vorteil 3

Sogenannte Sondervertragskunden sparen über 95% der Konzessionsabgabe – sie zahlen nur 0,11 ct/kWh. Sondervertragskunde ist jeder, der

a) mindestens 30.000 kWh pro Jahr verbraucht und

b) in wenigstens zwei Monaten eine Höchstleistung von 30 kW erreicht.

Mit einem intelligenten Stromzähler können auch Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh (SLP-Kunden) ihre Leistungsspitzen messen und ihr Einsparpotenzial bei der Konzessionsabgabe ermitteln.
Bei Erdgas profitieren alle Unternehmen von einer reduzierten Konzessionsabgabe, die nicht im Rahmen der Grund-/Ersatzbesorgung beliefert werden. Sie zahlen lediglich 0,03 ct/kWh. Bei einem Gas-Jahresverbrauch von über 5 Mio. kWh entfällt die Konzessionsabgabe sogar vollständig.

CHECK STROMSTEUER

Vorteil 4

Besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können vom Spitzenausgleich profitieren. Ihnen wird auch die Steuerlast erstattet, die nach §9 noch übrig bleibt. Um für den Spitzenausgleich infrage zu kommen, muss Ihr Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es ist als Unternehmen des produzierenden Gewerbes klassifiziert.
  • Die gezahlte Stromsteuer im Kalenderjahr übersteigt den Sockelbetrag von 1.000 Euro.
  • Sie haben ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS eingeführt. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) genügt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Die Höhe der Entlastung hängt ab von der Differenz der Stromsteuer, die über den Sockelbetrag hinausgeht, und der (fiktiven) Entlastung durch die gesenkten Rentenversicherungsbeiträge.

CHECK ENERGIESTEUER

Vorteil 5

Analog zum Stromsteuergesetz sieht das Energiesteuergesetz vollständige Energiesteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren vor. Ebenso für Energieerzeugnisse, die in ortsfesten KWK-Anlagen eingesetzt werden. Auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können eine Steuerentlastung beantragen, wenn sie ihre Produkte zur Wärmeerzeugung für betriebliche Zwecke einsetzen.

CHECK UMSATZSTEUER

Vorteil 6

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können die Mehrwertsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen und kaufen so quasi netto ein. Unternehmen aus den Branchen Gesundheitswesen, Finanzwesen sowie kommunale, kirchliche und gemeinnützige Einrichtungen sind jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, zahlen also im Einkauf 19 Prozent mehr.

Es gibt 3 Wege zumindest den Energieeinkauf umsatzsteueroptimiert abzuwickeln.

CHECK OFFSHORE-HAFTUNGSUMLAGE

Vorteil 7

Ab einer Bezugsmenge von mehr als 1 GWh pro Jahr lässt sich die Offshore-Haftungsumlage auf 0,027 ct/kWh begrenzen. Wenn die Stromkosten im Verhältnis zum Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mehr als 4 Prozent betragen, reduziert sich die Umlage auf 0,025 ct/kWh.

CHECK NETZENTGELTE

Vorteil 8

Netzentgelte lassen sich auf 3 Wegen reduzieren:

  1. Saisonale und singuläre Netznutzung
    Wenn der Netznutzer sämtliche Betriebsmittel in der betreffenden Netz- oder Umspannebene selbst nutzt, werden die Entnahmestellen bezüglich der Entgelte so gestellt, als seien sie direkt an die vorgelagerte Netz- oder Umspannebene angeschlossen.
  2. Atypische Netznutzung
    Wenn der maximale Strombezug eines Netzkunden ausserhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt und die Differenz zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Hochlastzeitfenster mindestens 100 kW beträgt, lassen sich die Netzentgelte um mindestens 20 Prozent bis hin zu 80 Prozent reduzieren.
  3. Intensive Netznutzung
    Ab einer Abnahmemenge von mindestens 10 GWh pro Jahr und Abnahmestelle lassen sich die Netzentgelte bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden um 80 Prozent, bei mindestens 8.000 Benutzungsstunden um 90 Prozent reduzieren.
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Wir, ENERGIeTECH - Institut für effiziente Energiesysteme e.V. (Vereinssitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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