Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 1 GWh können von reduzierten KWK-Umlagen profitieren.
Diese müssen sie bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen Netzbetreiber beantragen. Dabei müssen sie angeben, wie viel Strom sie aus dem Netz bezogen und wie viel sie selbst verbraucht haben. Bleibt die Meldung aus, müssen Unternehmen die Umlagen nachzahlen.