Durch die sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ nach dem EEG-Gesetz §§ 63 ff. können stromintensive Unternehmen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Um für die besondere Ausgleichsregelung infrage zu kommen, muss Ihr Unternehmen: