Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nach der CSRD müssen Unternehmen zukünftig zum einen darüber berichten, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und zum anderen darauf eingehen, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren ihre Tätigkeiten beeinflussen, wodurch neben Investoren auch anderen Stakeholdern eine verbesserte Informationsgrundlage für Entscheidungen zu Nachhaltigkeitsfragen geboten werden soll.
Durch die CSRD kommt es zu detailliert geregelten Berichtspflichten, die zukünftig alle großen Unternehmen sowie alle börsennotierten Unternehmen verpflichten über diverse Nachhaltigkeitsaspekte wie beispielsweise Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren (im Lagebericht) zu berichten.
Durch die CSRD wird auch eine externe Prüfpflicht der veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen eingeführt, wodurch sichergestellt werden soll, dass die Berichterstattungsvorschriften eingehalten werden und insbesondere Greenwashing verhindert wird.
Generelle Prinzipien und Angaben
Der Standard schreibt die verbindlich anwendbaren Konzepte und Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten vor und deckt die allgemeinen Grundsätze für:
- die Berichterstattung nach den ESRS
- die Anwendung von CSRD-Konzepten
- die Offenlegung von Politiken, Zielen, Maßnahmen und Aktionspläne sowie Ressourcen
- die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
- die Verbindung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung
- die Struktur der Nachhaltigkeitserklärungen, auf der alle ESRS aufbauen
Der Standard behandelt die Anforderungen an themenübergreifende Nachhaltigkeitsinformationen,
- die allgemeiner Natur sind,
- die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens,
- die Unternehmensführung in Bezug auf Nachhaltigkeit und
- die Bewertung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen betreffen.
Umwelt
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel und dessen bisherigen, aktuellen und künftigen Bemühungen zur Zielerreichung des Pariser Klimaabkommens und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C.
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, lebenden Organismen und Nahrungsmitteln und dessen Maßnahmen, um Umweltverschmutzung zu verhindern, abzumildern oder zu beseitigen.
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf die Wasser- und Meeresressourcen und dessen Maßnahmen zum Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, auch in Bezug auf die Verringerung der Wasserentnahmen, des Wasserverbrauchs, der Wassernutzung sowie der Wassereinleitungen in Gewässer und in die Ozeane.
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme und dessen Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern, abzumildern oder zu beheben und die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen.
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf die Ressourcennutzung, einschließlich der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen und der Regeneration erneuerbarer Ressourcen und dessen Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft zu verhindern, abzumildern oder zu beheben, einschließlich Maßnahmen zur Entkopplung des Wachstums von der Entnahme natürlicher Ressourcen.
Soziales
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf die eigene Belegschaft und dessen Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und sonstige arbeitsbezogene Rechte zu verhindern, abzumildern oder zu beheben.
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf die Belegschaft in der Wertschöpfungskette (sowohl durch eigene Tätigkeiten als auch durch vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten) und dessen Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen und Abhängigkeiten von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben.
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf lokale Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette und dessen Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen, insbesondere auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte von lokalen Gemeinschaften zu verhindern, abzumildern oder zu beheben.
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf die Verbraucher und Endnutzer der Produkte und/oder Dienstleistungen und dessen Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern, abzumildern oder zu beheben, wobei insbesondere auf informationsbezogene Auswirkungen, die persönliche Sicherheit und die soziale Eingliederung von Verbrauchern bzw. Endnutzer eingegangen werden muss.
Verwaltung
Der Standard behandelt die Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit der Strategie, dem Ansatz, den Prozessen und Verfahren sowie der Leistung des Unternehmens in Bezug auf das Geschäftsgebaren, wobei insbesondere Angaben zur Geschäftsethik und Unternehmenskultur, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu tätigen sind.
Allgemeine Anforderungen
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. November 2022 12 branchenunabhängige Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese Standards sollen sicherstellen, dass Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die Risiken durch den Klimawandel transparent offenlegen. Die Standards gliedern sich in vier Kategorien: Cross-cutting Standards, Environment, Social und Governance. In diesem Artikel wird der Standard ESRS 1 General requirements behandelt, welcher den Cross-cutting Standards zugeordnet wird und grundlegende Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß der CSRD stellt. Die ESRS verlangen, dass Unternehmen alle wesentlichen Informationen über Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfragen als Teil des Lageberichts offenlegen. Die Anforderungen an die Offenlegungen beziehen sich auf die Bereiche Governance, Strategy, Impact, risk and opportunity management sowie Metrics and targets. Unternehmen müssen eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen und Informationen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten offenlegen.
Allgemeine Informationen
Der European Sustainability Reporting Standard 2 (ESRS 2) enthält Anforderungen, die Unternehmen unabhängig vom Sektor offenlegen müssen. Er unterteilt sich in fünf Bereiche: Grundlagen der Erstellung, Unternehmensführung, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Mess- und Zielgrößen. Im Bereich Grundlagen der Erstellung geht es darum, wie der Bericht erstellt wird, im Bereich Unternehmensführung um Governance-Prozesse, im Bereich Strategie um nachhaltigkeitsbezogene Elemente der Unternehmensstrategie und im Bereich Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen um den Prozess der Wesentlichkeitsbewertung und die Berichterstattung über Chancen und Maßnahmen. Der ESRS 2 fordert explizite Daten zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen sowie den allgemeinen Aufbau und die Mindestinhalte von Offenlegungen im Zusammenhang mit Richtlinien, Maßnahmen und Zielsetzungen.