Sogenannte Nicht-KMUs sind Unternehmen, die mehr als 250 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro.
Darüber hinaus gilt die Verpflichtung auch wenn eine öffentliche Einrichtung mehr als 25% des Kapitals verwaltet oder das Unternehmen nicht eigenständig ist, das heißt eine Beteiligung von min. 25% und max. 50% durch ein größeres Unternehmen innerhalb der EU besteht.