Quick-Check EEG-Umlage
Massive Senkung der EEG-Umlage – Auswirkungen auf die Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen – Antragsjahr 2022
Mit unserem Quick-Check EEG-Umlage können Sie Ihre individuelle und aktuelle EEG-Umlage-Ersparnis für Ihr energieintensives Unternehmen ermitteln und mit vergangenen Jahren vergleichen. Unmittelbar nach Eingabe des Stromverbrauches Ihres Unternehmens erhalten Sie eine individualisierte Prognose und Entscheidungshilfe. Mit unserem Quick-Check EEG-Umlage sehen mit einem Blick, ob sich der Aufwand für die Beantragung der Besondere Ausgleichsregelung weiterhin lohnt. Um den Quick-Check nutzen zu können, ist lediglich der Stromverbrauch Ihres Unternehmens in das Online-Formular einzutragen.
EEG-Begrenzung trotz gesunkener EEG-Umlage?
In 2022 beträgt die EEG-Umlage nur noch 3,723 ct/kWh. Dies entspricht einer Senkung der Umlage von 43 %. Ab dem Jahr 2023 soll sie nach den Plänen der Politik ganz entfallen. Die angekündigte Senkung des EEG-Umlagesatzes für 2022 wirkt sich auf die in 2021 bereits gestellten Anträge aus. Derzeit ist es noch nicht klar, ob Begrenzungsanträge in 2022 für das Begrenzungsjahr 2023 überhaupt noch gestellt werden können.
Quick-Check
Selbstkosten der Antragstellung
Energieintensive Unternehmen können zum Schutz ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit eine Begrenzung der EEG-Umlage durch die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung beantragen. Die aktuelle Senkung der EEG-Umlage spiegelt sich aber hier natürlich in verringerten Begünstigungsbeträgen wider. Dies ist u.a. im Controlling bei der Cash-Flow-Planung zu beachten. Daneben ist die Antragstellung für die EEG-Begünstigung selbst mit erheblichen Kosten verbunden: Abgrenzung von Drittmengen, geeichte Messsysteme, Wirtschaftsprüfertestate, zertifizierte Energiemanagementsysteme, Unmengen an Bürokratie und dazu ein undurchsichtiges Meldeportal.
Prüfungsbedarf für die Begrenzungsanträge 2022
Sollte die EEG-Umlage in 2023 entfallen, würden Begrenzungsanträge ins Leere laufen, da die Begrenzung sich immer auf die tatsächlichen EEG-Kosten im Begrenzungsjahr bezieht. Sollte sich die Abschaffung der EEG-Umlage verzögern, sollte es Übergangsregelungen geben, oder sollte der EEG-Umlagesatz vor Abschaffung als Zwischenschritt nochmals reduziert werden, hilft unser Rechner bei der Kalkulation der möglichen Vorteile. Vor diesem Hintergrund sollten energieintensive Unternehmen zeitnah prüfen, welche Konsequenzen sich aus der gesunkenen EEG-Umlage ergeben.
EEG-Begrenzung nach der Besonderen Ausgleichsregelung
Die Begünstigung wird nur für besonders energieintensive Unternehmen mit einem Mindeststromverbrauch von 1 GWh gewährt. Die Berechnung der Reduzierung der EEG-Umlage basiert auf den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beschriebenen Methoden und entspricht den Anforderungen des § 64 EEG zur Ermittlung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen. Der Reduzierungssatz der EEG-Umlage liegt seit 2021 einheitlich bei 15 %.
Energiekostenoptimierung mit der Potenzialanalyse
Neben der EEG-Begünstigung für energieintensive Unternehmen bestehen eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten zur Senkung Ihrer Energiekosten und zur Förderung der Nachhaltigkeit. Mit unserer Potenzialanalyse erfahren Sie in 15 Minuten, in welchen Bereichen es sich bei Ihrem Unternehmen besonders lohnt, den Hebel anzusetzen.