Energiespeicher und Energierecht
Was Betreiber wissen müssen
Energiespeicher sind für die Energiewende von zentraler Bedeutung, da sie helfen, Schwankungen im Stromangebot und -bedarf auszugleichen. Erneuerbare Energiequellen wie Wind- und Solarenergie erzeugen oft Strom, wenn er nicht unmittelbar benötigt wird, was zu Überschüssen führt. Energiespeicher ermöglichen es, diesen überschüssigen Strom zu speichern und später zu nutzen, wenn die Nachfrage höher ist oder die erneuerbare Energie nicht verfügbar ist. Dadurch wird nicht nur die Zuverlässigkeit des Stromnetzes verbessert, sondern auch die Notwendigkeit reduziert, teure neue Kraftwerke oder Netzupgrades zu bauen. Diese Speicherlösungen können zudem teure Spitzenlastkraftwerke ersetzen, die sonst in Zeiten hoher Nachfrage eingesetzt werden müssten.
Marktstammdatenregister
Die Integration von Energiespeichern in das deutsche Energiesystem ist mit komplexen energierechtlichen und steuerlichen Anforderungen verbunden. Eine der ersten Herausforderungen für Betreiber von Batteriespeichern ist die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die dezentrale Einspeisung und Nutzung von Stromspeichern besser zu überwachen. Eine korrekte Registrierung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Speicher gesetzeskonform betrieben werden.
Energiewirtschaftsrecht
Darüber hinaus haben Betreiber die Möglichkeit, von Netzentgeltreduzierungen zu profitieren. Speicher, die als steuerbare Verbrauchsanlagen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingestuft werden, können von reduzierten Netzentgelten profitieren. Diese Regelung soll Betreiber dazu ermutigen, ihre Speicher netzdienlich zu betreiben und so die Netzstabilität zu unterstützen. Betreiber müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Anlagen die technischen Anforderungen erfüllen und dass sie sich an die Vorgaben der Netzbetreiber halten, um diese finanziellen Vorteile nutzen zu können.
Stromsteuer
Im Stromsteuerrecht gelten stationäre Batteriespeicher als Teil des Versorgungsnetzes, was bedeutet, dass Betreiber unter bestimmten Bedingungen Strom unversteuert beziehen können. Sie sind jedoch verpflichtet, den Strom, der aus den Speichern an Endverbraucher abgegeben wird, ordnungsgemäß zu versteuern. Speicherverluste, die beim Auf- und Entladen entstehen, sind von der Stromsteuer ausgenommen, was Betreibern einen kleinen steuerlichen Vorteil verschafft. Allerdings müssen die Betreiber ihre Speicher dem Hauptzollamt melden und alle erforderlichen Anträge stellen, um die steuerlichen Vorschriften zu erfüllen.
Förderprogramme
Es gibt zahlreiche staatliche Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die den Ausbau von Batteriespeichern unterstützen. Auf Bundesebene bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite an, die speziell für die Installation von Stromspeichern in Kombination mit Photovoltaikanlagen gedacht sind. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Förderprogramme, die sich ebenfalls auf die Installation von Speichern in Verbindung mit erneuerbaren Energien konzentrieren. Diese Programme sind wichtige Anreize, um den Ausbau von Speichertechnologien zu beschleunigen und so den Anteil erneuerbarer Energien im Netz zu erhöhen.
Handlungsbedarf für Betreiber von stationäre Batteriespeichern
Für Betreiber von Batteriespeichern in Deutschland ist es unerlässlich, die energierechtlichen und steuerlichen Vorgaben zu kennen und zu erfüllen, um wirtschaftliche und rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Registrierung im Marktstammdatenregister, die Nutzung von Netzentgeltreduzierungen sowie die Einhaltung der Stromsteuerpflichten gehören zu den wichtigsten Herausforderungen. Gleichzeitig bieten die zahlreichen Förderprogramme eine attraktive finanzielle Unterstützung, um in moderne Speichertechnologien zu investieren. Betreiber sollten diese Möglichkeiten nutzen, um die Effizienz ihrer Anlagen zu maximieren und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Kaan Sahin
Bertil Kapff (Beirat ENERGIeTECH)
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