Energieaudit
Die beste Energie ist die, die man nicht verbraucht.
Die gesetzlichen Grundlagen gelten europaweit und sind 2010 in nationalen Gesetzen beschlossen worden. Sie gelten für Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen und schreiben ein Energieaudit nach EN 16247 bindend alle 4 Jahre vor, erstmals 2015.
Von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits befreit sind Unternehmen, die
– ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder
– ein Umweltmanagementsystem nach EMAS
erfolgreich betreiben.
Kleinen und mittleren Unternehmen bietet sich eine große Chance, die individuelle Energiesituation im Betrieb signifikant zu verbessern und die eigene Marktposition zu stärken. KMUs sind nicht verpflichtet, daher wird die Energieberatung nach DIN EN 16247 massiv gefördert.
Systematische Erfassung des Energieverbrauchs und aller Verbraucher.
Identifikation von “Energiefressern” resp. Potenzialen.
Transparente Darstellung der Energieströme und Energiekosten.
Ermittlung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen.
Sensibilisieren der Mitarbeiter, Kunden und Gäste pro Energieeffizienz.
Voraussetzung für die Nutzung von Fördermöglichkeiten.
Quick-Check Energieaudit
Das Ergebnis überzeugt Sie?
Dann gehen Sie den nächsten Schritt!
Potenziale
Steigende Energiekosten, CO2-abhängige Klimaveränderungen und hohe Abgaben zwingen Unternehmen zum Umdenken. Energieeffizienz und optimierte Energiebeschaffung werden immer wichtiger.
Die Energieberatung nach DIN EN 16247 und die Erstellung eines Energieaudits ist die Basis und somit ein sehr wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Energiesparpotenziale zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Schritte
Woche 1-3
1. Erstberatung
2. Unterlagen: Zusendung der Unterlagen
3. Machbarkeitsprüfung: Aufbereitung der Unterlagen durch den BAfA-zertifizierten Energieberater zur Förderfähigkeit
4. Förderungsbescheid: Schriftliche Bestätigung zur Förderfähigkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)
Woche 4-6
5. Terminvereinbarung: Abstimmung und Terminvereinbarung zur Bestandsaufnahme
6. Energieinventur: Protokollierung aller der zum Objekt gehörenden Energieverbraucher wie
z.B. Heiz-, Kühl- und Klimatechnik, elektrische Anlagen und Maschinen sowie Kompressoren und die Beschaffenheit des Gebäudes (Fenster, Dämmung etc.) werden mit dem entsprechenden technischen Equipment analysiert, sowie auch die bestehenden Energielieferverträge
7. Energieaudit: Erstellung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 mit den dazugehörigen Einsparpotenzialen sowie möglichen energetischen Maßnahmen und der wirtschaftlichen Betrachtung
Woche 7-8
8. Beraterhonorar: Honorarrechnung laut Zuwendungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie persönliche oder telefonische Besprechung des Berichtes
9. Mitteilung an das BAfA: Zusendung aller Audit-Dokumente sowie den Zahlungsnachweis für das Beraterhonorar zur Freigabe des Förderungsbetrages
10. Auszahlung der Förderung: Der bewilligte Förderungsbetrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an den Kunden ausbezahlt
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Arbeitsumfang. Der Arbeitsumfang ergibt sich aus unseren Erfahrungswerten betreffs der Eckdaten für die Anzahl Mitarbeiter, den Jahresumsatz, den Gesamtenergiekosten und der Anzahl elektrischer (relevanter) Verbraucher.
Die Förderhöhe durch das BAfA beträgt bis zu 80 Prozent.
KMU-Definition
Sogenannte Nicht-KMUs sind Unternehmen, die mehr als 250 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen oder mehr als 50 Mio. Euro. Euro Jahresumsatz erzielen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro. Euro. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung auch wenn eine öffentliche Einrichtung mehr als 25% des Kapitals verwaltet oder das Unternehmen nicht eigenständig ist, das heißt eine Beteiligung von min. 25% und max. 50% durch ein größeres Unternehmen innerhalb der EU besteht.
Vorteile
Hohe staatliche Förderungen: Effektive Förderung und hohe Zuschüsse für Energieberatung. Sichern Sie sich bis zu 8.000 EUR Zuschuss!
Energieverbrauch und Kosten senken: Energieeffizienzberatung – Nachhaltig und langfristig Energiekosten durch Fördermittel einsparen und somit mehr Liquidität durch schnelle Kostenersparnis.
Fördergeldservice für künftige Förderprogramme nutzen: Wir unterstützen bei weiterführenden energetischen Maßnahmen für Ihre Förderungszuschüsse.
CO2- Emissionen: Um bis zu 30 % senken.
Imagegewinn: Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie aktiv daran arbeiten, die Klimabilanz zu verbessern und Energiekosten zu senken.
Quick-Check Energieaudit
Gesetzliche Verpflichtung
Gemäß Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.
Darüber hinaus werden die verpflichteten Unternehmen im Rahmen einer automatisierten Stichprobenkontrolle zur Durchführung des Energieaudits von uns schriftlich zur Nachweiserbringung gebeten.
Ab dem 1. Oktober 2022 sind Unternehmen (die kleinste rechtlich selbstständige Einheit) gemäß § 4 EnSimiMaV mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh/a (Durchschnitt der letzten drei Jahre) verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit bzw. aus dem Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 und/ oder aus dem Umweltmanagementsystemen nach EMAS innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Maßnahmen gelten als wirtschaftlich durchführbar, wenn innerhalb von 20% der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren ein positiver Kapitalwert vorliegt. Die Prüfung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit hat anhand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach der DIN EN 17463 (VALERI) zu erfolgen. Durch diese Vorgabe in der Verordnung kann es notwendig werden, die verwendeten Parameter aller Maßnahmen des letzten Energieaudits rückwirkend nach DIN EN 17463 “VALERI” neu zu bewerten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Arbeitsumfang. Der Arbeitsumfang ergibt sich aus unseren Erfahrungswerten betreffs der Eckdaten für die Anzahl Mitarbeiter, den Jahresumsatz, den Gesamtenergiekosten und der Anzahl elektrischer (relevanter) Verbraucher.
KMU-Definition
Sogenannte Nicht-KMUs sind Unternehmen, die mehr als 250 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen oder mehr als 50 Mio. Euro. Euro Jahresumsatz erzielen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro. Euro. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung auch wenn eine öffentliche Einrichtung mehr als 25% des Kapitals verwaltet oder das Unternehmen nicht eigenständig ist, das heißt eine Beteiligung von min. 25% und max. 50% durch ein größeres Unternehmen innerhalb der EU besteht.
Nutzen
KVP: Ein systemweiter und kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist nur mit Einbindung der Unternehmensorganisation möglich. Daher wird mit Einführung eines Energiemanagementsystems auch ein Managementprozess etabliert, der in Managementfunktionen gipfelt und auch die Position eines Energiemanagement-Beauftragten schafft, der idealerweise direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist und berichtet. Die Verbindung von spezieller Technik und Managementprozess ermöglicht eine höhere Akzeptanz im Unternehmen, deckt systematische Abweichungen auf und bietet so eine gute Voraussetzung für die Entwicklung eines eigenen Energieeffizienz-Fahrplanes und somit zur erfolgreichen Umsetzung von Energiesparpotenzialen.
Ausblick: Die Einführung eines systematischen Energiemanagementsystems bedeutet weit mehr als die Durchführung eines Energieaudits. Es erfolgt eine laufende Erfassung und Auswertung der Energieflüsse in einem Unternehmen an allen Standorten mit dem Ziel sowohl die Relevanz von technischen Maßnahmen als auch von organisatorischen Veränderungen zu bewerten und durchzuführen. Um tatsächlich Energieträger und Energieverbraucher laufend zu monitoren bedarf es technischer Voraussetzungen. Hierzu zählen einerseits Gebäudeleittechnik um die Daten vor Ort abgreifen zu können als auch Energie-Monitoring-Systeme, um Erzeugung und Zukauf systematisch zu erfassen. So lassen sich Abweichungen leichter erkennen, Trendanalysen anfertigen und Standortvergleiche durchführen.
- Kleine Unternehmen
-
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Potenziale
Steigende Energiekosten, CO2-abhängige Klimaveränderungen und hohe Abgaben zwingen Unternehmen zum Umdenken. Energieeffizienz und optimierte Energiebeschaffung werden immer wichtiger.
Die Energieberatung nach DIN EN 16247 und die Erstellung eines Energieaudits ist die Basis und somit ein sehr wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Energiesparpotenziale zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.Schritte
Woche 1-3
1. Erstberatung
2. Unterlagen: Zusendung der Unterlagen
3. Machbarkeitsprüfung: Aufbereitung der Unterlagen durch den BAfA-zertifizierten Energieberater zur Förderfähigkeit
4. Förderungsbescheid: Schriftliche Bestätigung zur Förderfähigkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)
Woche 4-6
5. Terminvereinbarung: Abstimmung und Terminvereinbarung zur Bestandsaufnahme
6. Energieinventur: Protokollierung aller der zum Objekt gehörenden Energieverbraucher wie
z.B. Heiz-, Kühl- und Klimatechnik, elektrische Anlagen und Maschinen sowie Kompressoren und die Beschaffenheit des Gebäudes (Fenster, Dämmung etc.) werden mit dem entsprechenden technischen Equipment analysiert, sowie auch die bestehenden Energielieferverträge7. Energieaudit: Erstellung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 mit den dazugehörigen Einsparpotenzialen sowie möglichen energetischen Maßnahmen und der wirtschaftlichen Betrachtung
Woche 7-8
8. Beraterhonorar: Honorarrechnung laut Zuwendungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie persönliche oder telefonische Besprechung des Berichtes
9. Mitteilung an das BAfA: Zusendung aller Audit-Dokumente sowie den Zahlungsnachweis für das Beraterhonorar zur Freigabe des Förderungsbetrages
10. Auszahlung der Förderung: Der bewilligte Förderungsbetrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an den Kunden ausbezahlt
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Arbeitsumfang. Der Arbeitsumfang ergibt sich aus unseren Erfahrungswerten betreffs der Eckdaten für die Anzahl Mitarbeiter, den Jahresumsatz, den Gesamtenergiekosten und der Anzahl elektrischer (relevanter) Verbraucher.
Die Förderhöhe durch das BAfA beträgt bis zu 80 Prozent.
KMU-Definition
Sogenannte Nicht-KMUs sind Unternehmen, die mehr als 250 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen oder mehr als 50 Mio. Euro. Euro Jahresumsatz erzielen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro. Euro. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung auch wenn eine öffentliche Einrichtung mehr als 25% des Kapitals verwaltet oder das Unternehmen nicht eigenständig ist, das heißt eine Beteiligung von min. 25% und max. 50% durch ein größeres Unternehmen innerhalb der EU besteht.
Vorteile
Hohe staatliche Förderungen: Effektive Förderung und hohe Zuschüsse für Energieberatung. Sichern Sie sich bis zu 8.000 EUR Zuschuss!
Energieverbrauch und Kosten senken: Energieeffizienzberatung – Nachhaltig und langfristig Energiekosten durch Fördermittel einsparen und somit mehr Liquidität durch schnelle Kostenersparnis.
Fördergeldservice für künftige Förderprogramme nutzen: Wir unterstützen bei weiterführenden energetischen Maßnahmen für Ihre Förderungszuschüsse.
CO2- Emissionen: Um bis zu 30 % senken.
Imagegewinn: Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie aktiv daran arbeiten, die Klimabilanz zu verbessern und Energiekosten zu senken.
- Große Unternehmen
-
Quick-Check Energieaudit
Gesetzliche Verpflichtung
Gemäß Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.
Darüber hinaus werden die verpflichteten Unternehmen im Rahmen einer automatisierten Stichprobenkontrolle zur Durchführung des Energieaudits von uns schriftlich zur Nachweiserbringung gebeten.
Ab dem 1. Oktober 2022 sind Unternehmen (die kleinste rechtlich selbstständige Einheit) gemäß § 4 EnSimiMaV mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh/a (Durchschnitt der letzten drei Jahre) verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit bzw. aus dem Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 und/ oder aus dem Umweltmanagementsystemen nach EMAS innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Maßnahmen gelten als wirtschaftlich durchführbar, wenn innerhalb von 20% der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren ein positiver Kapitalwert vorliegt. Die Prüfung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit hat anhand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach der DIN EN 17463 (VALERI) zu erfolgen. Durch diese Vorgabe in der Verordnung kann es notwendig werden, die verwendeten Parameter aller Maßnahmen des letzten Energieaudits rückwirkend nach DIN EN 17463 “VALERI” neu zu bewerten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Arbeitsumfang. Der Arbeitsumfang ergibt sich aus unseren Erfahrungswerten betreffs der Eckdaten für die Anzahl Mitarbeiter, den Jahresumsatz, den Gesamtenergiekosten und der Anzahl elektrischer (relevanter) Verbraucher.
KMU-Definition
Sogenannte Nicht-KMUs sind Unternehmen, die mehr als 250 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen oder mehr als 50 Mio. Euro. Euro Jahresumsatz erzielen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro. Euro. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung auch wenn eine öffentliche Einrichtung mehr als 25% des Kapitals verwaltet oder das Unternehmen nicht eigenständig ist, das heißt eine Beteiligung von min. 25% und max. 50% durch ein größeres Unternehmen innerhalb der EU besteht.
Nutzen
KVP: Ein systemweiter und kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist nur mit Einbindung der Unternehmensorganisation möglich. Daher wird mit Einführung eines Energiemanagementsystems auch ein Managementprozess etabliert, der in Managementfunktionen gipfelt und auch die Position eines Energiemanagement-Beauftragten schafft, der idealerweise direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist und berichtet. Die Verbindung von spezieller Technik und Managementprozess ermöglicht eine höhere Akzeptanz im Unternehmen, deckt systematische Abweichungen auf und bietet so eine gute Voraussetzung für die Entwicklung eines eigenen Energieeffizienz-Fahrplanes und somit zur erfolgreichen Umsetzung von Energiesparpotenzialen.
Ausblick: Die Einführung eines systematischen Energiemanagementsystems bedeutet weit mehr als die Durchführung eines Energieaudits. Es erfolgt eine laufende Erfassung und Auswertung der Energieflüsse in einem Unternehmen an allen Standorten mit dem Ziel sowohl die Relevanz von technischen Maßnahmen als auch von organisatorischen Veränderungen zu bewerten und durchzuführen. Um tatsächlich Energieträger und Energieverbraucher laufend zu monitoren bedarf es technischer Voraussetzungen. Hierzu zählen einerseits Gebäudeleittechnik um die Daten vor Ort abgreifen zu können als auch Energie-Monitoring-Systeme, um Erzeugung und Zukauf systematisch zu erfassen. So lassen sich Abweichungen leichter erkennen, Trendanalysen anfertigen und Standortvergleiche durchführen.