Konzessionsabgabe
Gebühr für Städte und Gemeinden. Gilt für Strom, Gas und Wasser.
Die Gebühr ist abhängig von:
– dem Jahresverbrauch (in 3 Stufen)
– der Größe der Stadt bzw. Gemeinde (4 Stufen)
– der Tageszeit (Schwachlaststrom)
– dem Medium (Strom bzw. Gas).
Alle Strom- und Gasverbraucher ohne jegliche Zusatzvereinbarungen gelten automatisch als Tarifkunden.
Strom 2,39 – 1,32 ct/kWh
Gas 0,93 – 0,51 ct/kWh
Der Jahresverbrauch liegt über 30.000 kWh. Die Leistung muss in 2 Monaten des Jahres mindestens einmal 30 kW überschreiten.
Strom 0,11 ct/kWh
Gas 0,03 ct/kWh
Entweder ein Verbrauch von mehr als 5 GWh Gas im Jahr oder eine Unterschreitung der Grenzpreise des Statistischen Bundesamtes.
Strom 0,00 ct/kWh
Gas 0,00 ct/kWh
Hintergründe
Haushalte und Betriebe werden mit Strom und Gas versorgt. Dafür ist ein Leitungsnetz erforderlich. Dieses wird von Netzbetreibern meist im öffentlichen Bereich, also in öffentlichen Verkehrswegen, verlegt. So werden Strom- und Gasleitungen zum Beispiel unter Gehwegen und Straßen eingerichtet.
Für das Recht, diese öffentlichen Räume zu nutzen, müssen die Netzbetreiber eine Gebühr an Städte und Gemeinden bezahlen. Diese ist die Konzessionsabgabe (KA). Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weiter. Somit erhalten Gemeinden und Städte von den Netzbetreibern die Konzessionsabgabe.
Die Konzessionsabgabe gilt somit als Gegenleistung für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Das bedeutet, dass die Konzessionsabgabe für Städte und Gemeinden eine zusätzliche Einnahmequelle ist.
Die Höhe der Konzessionsabgabe wurde in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Die Energieversorger geben diese entstandenen Kosten direkt an ihre Verbraucher weiter. Aus diesem Grund sind diese auch ein Bestandteil der Gas- und Strompreise.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach Ihrem Energieliefervertrag sowie nach der genauen Einwohnerzahl der Gemeinde. Je größer die Gemeinde ist, desto höher ist in der Regel die Konzessionsabgabe.
Quick-Check
Konzessionsabgabe Strom in Detail
Anzahl Einwohner | Cent pro Kilowattstunde |
bis 25.000 | 1,32 |
bis 100.000 | 1,59 |
bis 500.000 | 1,99 |
über 500.000 | 2,39 |
Konzessionsabgabe Gas in Detail
Anzahl Einwohner | Cent pro Kilowattstunde |
bis 25.000 | 0,51 |
bis 100.000 | 0,61 |
bis 500.000 | 0,77 |
über 500.000 | 0,93 |
Die Beantragung der Befreiung muss jährlich wiederholt werden.
Während Konzessionsabgaben bislang regelmäßig als Entgelt für nicht umsatzsteuerbare Konzessionsgewährungen angesehen werden, sollten eben diese spätestens ab dem 1. Januar 2023 der Umsatzsteuer unterliegen. Kommunen und Konzessionäre sollten hierfür bereits heute die Notwendigkeit vertraglicher Vorkehrungen prüfen.