Zuschuss aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise
Für energieintensive Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben, der zielgerichtet hilft. Dabei geht es um den Zeitraum Februar bis September 2022. Zugleich soll verhindert werden, dass die geförderten Unternehmen ihre Kosten vollständig an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen, so dass die bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt.
Es handelt sich um einen direkten Zuschuss für Unternehmen, die besonders von den steigenden Energiepreisen belastet sind.
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst gemäß Vorgabe des TCF (Temporary Crisis Framework).
Erste Antragsfrist bereits zum 30.09.2022
Für die Förderungen müssen unbedingt die Antragsfristen eingehalten werden: Je nach Phase laufen die Fristen am 30.09.2022, 28.02.2023 und am 29.02.2024 ab. Bei diesen Fristen handelt es sich um materielle Ausschlussfristen.
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30% der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. € erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. € erhalten Unternehmen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. € erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
Das Programm wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt. Nach vorsichtiger erster Schätzung ist mit Haushaltskosten von bis zu rund 5-6 Mrd. € für den gesamten Förderzeitraum zu rechnen. Viele Determinanten der Programmkosten, wie beispielsweise die Gas- und Strompreisentwicklung bis September 2022, sind schwer kalkulierbar.
Besondere Zuschussvoraussetzungen
– keine extensive Steuervermeidung
– vollständiger Verzicht der Geschäftsführung auf eine Erhöhung ihrer Vergütung sowie auf den variablen Teil ihrer Vergütung
– Betrieb eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50001
Für energieintensive Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben, der zielgerichtet hilft.
Hintergrund ist das „Energiekostendämpfungsprogramm“ (EKDP) der Bundesregierung, das insgesamt ein Volumen von bis zu 5 Milliarden Euro vorsieht. Der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragende Zuschuss zu den Erdgas- und Stromkosten ist auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.
Förderfähige Kosten
– separate Berechnung für Erdgas und Strom sowie für jeden Fördermonat
– nur selbst verbrauchte Mengen, d.h. keine an Dritte weitergeleitete Mengen
– für Juli – September 2022 nur 80% der selbst verbrauchten Erdgasmengen in den Vergleichsmonaten 2021 begünstigungsfähig
– keine selbst erzeugten oder selbst geförderten Strom- und Erdgasmengen
– Verbrauch und Kosten nur von Betriebsstätten in Deutschland
– Berücksichtigung nur der Netto-Arbeitspreise für Erdgas und Strom ohne Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte