Die Gasumlage gilt im Zeitraum 01.10.2022 – 30.04.2024
Unterstützung der Erdgas-Importeure:
Ersatzbeschaffung unter hohen Zusatzkosten infolge verringerter Gaslieferungen aus Russland,
Erforderlich für Funktionieren des Gasmarkts und Versorgungssicherheit.
Saldierte Preisanpassung durch Energiesicherungsgesetz:
Verteilung der Zusatzkosten für Erdgaseinkauf mittels einer Umlage auf alle Gasverbraucher.
Festlegung der Umlage auf zunächst 2,419 ct/kWh:
Anpassung der Umlage anhand der tatsächlichen Kostenhöhe alle 3 Monate möglich,
grundsätzlich monatliche Abrechnung bis 30.09.2024.
Befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19% auf 7%:
Abfederung der Belastungen für private Haushalte und Unternehmen.
Auch Fernwärme-Kunden müssen mit Mehrkosten rechnen:
Ausgestaltung noch unklar, ggf. erst mit Jahresabrechnung.
Quick-Check
Gasumlage