Die Gasumlage gilt im Zeitraum 01.10.2022 – 30.04.2024

Unterstützung der Erdgas-Importeure:
Ersatzbeschaffung unter hohen Zusatzkosten infolge verringerter Gaslieferungen aus Russland,
Erforderlich für Funktionieren des Gasmarkts und Versorgungssicherheit.

Saldierte Preisanpassung durch Energiesicherungsgesetz:
Verteilung der Zusatzkosten für Erdgaseinkauf mittels einer Umlage auf alle Gasverbraucher.

Festlegung der Umlage auf zunächst 2,419 ct/kWh:
Anpassung der Umlage anhand der tatsächlichen Kostenhöhe alle 3 Monate möglich,
grundsätzlich monatliche Abrechnung bis 30.09.2024.

Befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19% auf 7%:
Abfederung der Belastungen für private Haushalte und Unternehmen.

Auch Fernwärme-Kunden müssen mit Mehrkosten rechnen:
Ausgestaltung noch unklar, ggf. erst mit Jahresabrechnung.

Quick-Check

Gasumlage

Einzelmaßnahmen sind ein guter Anfang.
Wie wäre es mit einer Bewertung aller energetischen Potenziale?

Dies ist ein guter Anfang für einen Fahrplan Richtung Energieeffizienz bzw. CO2-Neutralität.
Dies ist auch ein guter Anfang für ein Ziel wie “10 Jahre stabile Energiepreise”!