Zusatzbelastungen durch COâ‚‚-Preis
Anpassungen durch das 3. Energiekosten-Entlastungspaket
Die für 2023 geplante Erhöhung des CO₂-Preises nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) von 30 Euro auf 35 Euro soll nach dem dritten Maßnahmenpaket des Bundes zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Energiekrise vom 03.09.2022 um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben werden. Dementsprechend sollen die bisher für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehenen Folgeschritte jeweils auch erst ein Jahr später in Kraft treten. Hierdurch ergeben sich umfangreiche Änderungen für die Kalkulation. Unser Quick-Check gibt einen Überblick.
Die Bundesregierung hat die Details für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Der CO₂-Preis steigt also nicht von 30 Euro auf 35 Euro sondern von 30 Euro auf 40 Euro. Hierdurch ergeben sich umfangreiche Änderungen für die Kalkulation.
Unser Quick-Check gibt einen Überblick.
Zum 01.01.2023 wurde der nationale CO2-Emissionshandel in Deutschland um Kohle und andere Ersatzbrennstoffe wie Siedlungsabfälle, Brennholz, Altöle sowie weitere hoch- und niedrigkalorische Abfälle erweitert. Leider greifen hier die aus dem Energiesteuerrecht bekannten Vereinfachungsregeln nicht. Unternehmen, die derartige Brennstoffe verheizen, sollten sehr zeitnah prüfen, ob sich zusätzliche Pflichten und Kosten für sie ergeben.
Unser Quick-Check berücksichtigt alle Änderungen.
Der Quick-Check ermittelt die CO₂-Kosten sowie die Ersparnis aus der Verschiebung der Preissteigerung für das jeweils im Eingabebereich ausgewählte Jahr sowie für den Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt und im jährlichen Durchschnitt.
Energieintensive Unternehmen können Beihilfen zu ihren Mehrbelastungen durch den CO₂-Preis beantragen. Mit unserem Quick-Check CO₂-Steuererstattung können Sie Ihre individuelle Beihilfen berechnen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung dieser Beihilfen fristgebunden.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, um keine wichtigen Termine zu verpassen.
- Deutschland
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Energieintensive Unternehmen können Beihilfen zu ihren Mehrbelastungen durch den CO₂-Preis beantragen. Mit unserem Quick-Check CO₂-Steuererstattung können Sie Ihre individuelle Beihilfen berechnen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung dieser Beihilfen fristgebunden.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, um keine wichtigen Termine zu verpassen.
- Österreich
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Potenziale Photovoltaik
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Zum 01.01.2021 wurde ein Preis für CO₂-Emissionen in Deutschland eingeführt. Der CO₂-Preis, regelmäßig auch als CO2-Steuer bezeichnet, führt zu höheren Energiepreisen für alle Verbraucher fossiler Brennstoffe. Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Betroffen sind u.a. Industriebetriebe, Verkehrsunternehmen, die Gebäudewirtschaft und auch alle Privatverbraucher.
Biogene Brennstoffe werden dagegen nicht mit dem neuen COâ‚‚-Preis belastet.
Anpassungsbedarf bei Energielieferverträgen für Kraft- und Heizstoffe sowie Sekundärenergie.
CO₂-Preis verteuert viele Waren und Dienstleistungen z.B. durch erhöhte Transportkosten und Abfallgebühren.
Preissignal fördert Umstieg auf klimafreundliche Alternativen wie Gebäudesanierung oder Energieautarkie.
Zur Vermeidung der Mehrkosten kann ein Umstieg auf alternative Energieträger oder ein Umbau der vorhanden technischen Anlagen rentabel sein. Mit unserer Potenzialanalyse erfahren Sie, in welchen Bereichen Sie die größten Einsparungen in Ihrem Unternehmen erreichen können.
Mineralölprodukte wie Benzin, Diesel, Kerosin und Heizöl sowie Erdgas und Flüssiggas verteuern sich bereits ab 2021 im Verhältnis zu den verursachten CO₂-Emissionen.