Zusatzbelastungen durch CO₂-Preis
Zum 01.01.2021 wird ein Preis für CO₂-Emissionen in Deutschland eingeführt. Der CO₂-Preis, regelmäßig auch als CO2-Steuer bezeichnet, führt zu höheren Energiepreisen für alle Verbraucher fossiler Brennstoffe. Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Betroffen sind u.a. Industriebetriebe, Verkehrsunternehmen, die Gebäudewirtschaft und auch alle Privatverbraucher.
Mit unserem Quick-Check CO₂-Preis können Sie Ihre individuelle Mehrbelastung berechnen – sowohl für Ihr Unternehmen als auch privat. Die Zusatzbelastungen sollten bereits heute bei Ihren Planungen berücksichtigt werden.
Anpassungsbedarf bei Energielieferverträgen für Kraft- und Heizstoffe sowie Sekundärenergie.
CO₂-Preis verteuert viele Waren und Dienstleistungen z.B. durch erhöhte Transportkosten und Abfallgebühren.
Preissignal fördert Umstieg auf klimafreundliche Alternativen wie Gebäudesanierung oder Energieautarkie.
Mineralölprodukte wie Benzin, Diesel, Kerosin und Heizöl sowie Erdgas und Flüssiggas verteuern sich bereits ab 2021 im Verhältnis zu den verursachten CO₂-Emissionen.
Ab 2023 kommen auch feste Brennstoffe wie Mischstoffe, Kohle und Abfallstoffe hinzu. Biogene Brennstoffe werden dagegen nicht mit dem neuen CO₂-Preis belastet.
Für den Zeitraum 2021 bis 2025 wurden bereits jährlich ansteigende CO₂-Preise festgelegt, beginnend mit 25 €/t in Verkehr gebrachten CO₂ in 2021 bis zu 55 €/t CO₂ in 2025. In 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t CO₂, in dessen Rahmen sich der €/t CO₂-Preis entwickeln soll. In unserem Kalkulationsmodell wurde für das Jahr 2026 ein CO₂-Preis in Höhe von 65 €/t CO₂ unterstellt.
Zur Vermeidung der Mehrkosten kann ein Umstieg auf alternative Energieträger oder ein Umbau der vorhanden technischen Anlagen rentabel sein. Mit unserer Potenzialanalyse erfahren Sie, in welchen Bereichen Sie die größten Einsparungen in Ihrem Unternehmen erreichen können.